Unterschiede zwischen PKV und GKV

~ Familienangehörige der Mitglieder ohne eigenes Einkommen sind in der GKV beitragsfrei mitversichert. In der PKV muss für jede Person, also auch ohne einkommen, bezahlt werden.
~ Bei der GKV richten sich die Beiträge nach dem Arbeitsentgeld der zu versichernden Person, bei der PKV nach dem Krankheitsrisiko.
~ Die Beiträge zur GKV sinken mit dem Renteneintritt, bei der PKV steigen sie weiter an.
~Gut verdienende Alleinstehende ohne Vorerkrankungen zahlen bei frühem Eintrittsalter bei der PKV weniger als bei der GKV.
~ Einige Leistungen werden von der GKV im Gegensatz zu der PKV nicht oder nur teilweise bezahlt.
~ In der GKV erfährt der versicherte meist nicht was abgerechnet wird; in der PKV wird dem Versicherten für jede Leistung eine Rechung ausgehändigt, die von der PKV dann ganz oder teilweise erstattet wird.
~ Die Praxisgebühr von 10 € pro Quartal gilt nur für GKV-Versicherte.
~ Alle Versicherten haben in der GKV bei gleichem Status den gleichen Leistungsanspruch.
~ Klagen gegen ein GKV erfolgen vor den Sozialgerichten und sind kostenfrei.
~ PKV-Versicherte können bei Unzufriedenheit nur mit erheblichen finanziellen Nachteilen zu einem anderem PKV-Unternehemen wechseln, weil sie inzwischen älter geworden sind und auch eventuell Krankheitsvorfälle hatten.
~ GKV-Versicherte, die weder studentisch krankenversichert noch freiwillig GKV-versichert sind, sind während des Bezugs von Elterngeld kostenlos krankenversichert.
~ PKV-Versicherte bekommen kein Krankengeld und keine Zuschüsse bei Kuren.
~ Bei kosten, die durch einen Unfall entstanden sind, müssen PKV-Versicherte sich ggf. selbst mit der Versicherung des Unfallverschulders auseinandersetzen.